Aufhebungsvertrag

Heutzutage bieten meist größere Firmen einer bestimmten Personengruppe gezielt Aufhebungsverträge an.

Diese können dem Arbeitsplatzabbau oder zur Verjüngerung des Personales dienen.

Einige Firmen nutzen dies, um schwerbehinderte Mitarbeiter, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen “loszuwerden”. Hier sind Zeitpunkt für beispielsweise Rentenantrag und die Höhe der Abfindung wichtig, um den Anschluss der Bezüge zu gewährleisten.

Schwerbehinderte sollten den Vertrag mehr als genau prüfen, da sie beispielsweise bei einer befristeten Rente regulär ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis haben.

Gibt man dies durch einen Aufhebungsvertrag auf, so ist die Rückkehr in das Erwerbsleben fast unmöglich.

Schwerbehinderte werden sehr selten eingestellt. An dieser Stelle spricht meine jahrzehnte lange Tätigkeit/Erfahrung als Führungskraft und Schwerbehinderter.

Bei der Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitgeber, muss die Schwerbehin- dertenvertretung des Betriebes anwesend sein! Eine Anfechtung eines bereits unterschriebenen Aufhebungsvertrages hat zeitnah zu erfolgen.

Gründe für eine Anfechtung können sein: Irrtum, Täuschung, Drohung

 

Aufhebungsvertrag mit/ohne Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag - auch Auflösungsvertrag genannt - ist ein Vertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber einvernehmlich aufhebt.

Der Hintergrund kann vielseitig sein. Oftmals werden Zahlung einer Abfindung damit vertraglich gebunden, ist aber nicht zwingend notwendig. Der Mitarbeiter sollte darauf achten, dass er keine Ansprüche z.B. einer Firmenpension mit dem Aufhebungsvertrag abtritt!

Die sicherste Vorgehensweise wäre die Überprüfung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Sollte kein Rentenbeginn einer Erwerbsminderungsrente im Einklang mit dem Ausscheiden aus einer Firma stehen, so sind die Fristen für die Zahlung von beispielsweise Arbeitslosengeld wichtig.

Wer weder Rente noch Anspruch auf Arbeitslosengeld kurz –Bezüge- hat, sollte auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, es sei denn es wird eine deftige Abfindung gezahlt, die einen finanziell bis zum Anspruch auf Bezüge wie immer geartet “über Wasser” hält. Am besten durch einen Rechtsanwalt alles prüfen lassen!

Abfindungen sind zu versteuern, dies sollte bei jeder Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Brutto und Netto sind zwei völlig unterschiedliche Beträge!

 

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