Für das Erwerbsleben ganz wichtig!

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden seitens der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte übernommen. Für Selbstständige und Beamte ist das Integrationsamt zuständig.

Die Leistungen können sein Kfz,Treppenlift, Kfz-Umbauten usw. werden teilweise voll übernommen (z.B. Treppenlift incl. aller Zusatzarbeiten, Wartung, Reparatur. Sie werden natürlich nur erbracht, um dem jVersicherten den “Weg” zur Arbeit zu ermöglichen.

Entsprechende Anträge geben die zuständigen Stellen in Formularform oder wie die Deutsche Rentenversicherung Bund auch Online aus. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen die Formulare G100 und G130 (Stand 05/2009) zum Tragen.

Regulär muss eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, eine ärztliche Stellungnahme betreffend der Notwendigkeit sowie 3 verschiedene Angebote des jeweiligen Hilfsmittels dem Antrag beigefügt werden, wenn man ihn einreicht.

Für die Prüfung der technischen Realisierbarkeit vor Ort wird ein technischer Berater der Bundesagentur für Arbeit hinzugezogen.

 

 

BuiltWithNOF
Teilhabe am Arbeitsleben
Logo Matze animiert 3
Google
Ihr Browser unterstützt keine Applets.

Besucher

Matze´s Gästebuch