Für das öffentliche Leben (also auch Freizeit) ganz wichtig!

Leistungen zur Teilhabe am öffentlichen Leben (SGB IX Sozialgesetzbuch (SGB) beinhaltet so sehr viel, dass ich hier nur anreißen möchte, dass der aus meiner persönlichen Sicht wichtigste Punkt ist... “Wie komme ich denn überhaupt alleine irgendwo hin, wenn ich im Rolli sitze und nicht Auto fahren kann?”

Dafür ist der Sonderfahrdienst für Behinderte die entsprechende Antwort! Bedingung für die Nutzung ist eine Magnetkarte, die vom Versorgungsamt ausgestellt wird. Diese könnt ihr dort mit einer Kopie des Bescheides eurer anerkannten Behinderung (AG notwendig) beantragen. Bei einer Neufeststellung der Behinderung mit Merkzeichen “AG” kommt der Antrag gleich anbei. Also bitte nicht wundern, dieser Antrag ist für die Magnetkarte!!!

 Ich habe für meine erste Fahrt nur 2,05 € bezahlt und es hat alles perfekt und pünktlich geklappt.

Mit diesem Sonderfahrdienst stehen dir alle Möglichkeiten wie Theaterbesuch, Zoobesuch, Besuch von Freunden innerhalb Berlins und bis zu 5 km hinter die Stadtgrenze, offen.

 

 

 

 

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Teilhabe am öffentlichen Leben
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